Pflichtteil – Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Die fachliche Beratung für die Geltendmachung von Pflichtteilen oder die Gestaltung von Pflichtteilvermeidung kann in den Kanzleien in Leverkusen und Bergheim durchgeführt werden. Auf Wunsch der ggfls. auch älteren Mandantschaft kann die Pflichtteilsberatung auch im Rahmen von Hausbesuchen in
- Bergisch Gladbach
- Gummersbach
- Düsseldorf
- Köln
- Bonn
stattfinden. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen oder von Pflichtteilsergänzungsansprüchen, unterstützen mit geeigneten Sachverständigen bei der Bewertung von Immobilien, Schmuck oder Kunst. Ihre Ansprüche setzen wir weltweit durch. Herr Rechtsanwalt Mörschner ist Mitglied im Ausschuss Erbrecht beim Kölner Anwaltsverein, Mitglied im Vorprüfungsausschuss Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Geschäftsführer der Gesellschaft für Internationales Erbrecht und verfügt daher über ein weitverzweigtes Netzwerk von Erbrechtsspezialisten. Ein erstes Beratungsgespräch in welchem wir ausführlich über die Pflichtteilsquote, die Berechnung des Pflichtteils, das Vorgehen bei Auskunft, Wertermittlung und Zahlungsverlangen beraten, kostet 190,00 EUR zzgl. MwSt. Für den gleichen Preis erhalten Erben und potentielle Erblasser eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten der Enterbung, Pflichtteilsentziehung, Pflichtteilsminmierung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung!
